Organisierter Widerstand kostet Kraft – aber auch Geld!
Jetzt für die DKP spenden!
Die politische Handlungsfähigkeit der Deutschen Kommunistischen Partei (DKP) hängt auch von ihrer Finanzkraft ab. Helft uns, den organisatorischen und finanziellen Spielraum der DKP zu erhöhen!
Die Hälfte zahlt das Finanzamt
Spenden an politische Parteien können bei der jährlichen Steuererklärung angegeben werden. Dafür brauchst Du eine entsprechende Spendenbescheinigung, die Dir die DKP ausstellt und zusendet. Diese kannst Du Deiner Steuererklärung beilegen und erhältst bis zu einer gewissen Höhe die Hälfte Deines gespendeten Betrags vom Finanzamt zurück.
Hintergrund
Nach dem Einkommensteuergesetz (EStG) sind Zuwendungen von natürlichen Personen (Spenden, Mandatsträger- und Mitgliedsbeiträge) an politische Parteien wie folgt steuerlich abzugsfähig:
Zuwendungen bis zu einer Höhe von 1.650,- €, bei zusammen veranlagten Ehegatten 3.300,- € jährlich, werden nach dem EStG § 34 g berücksichtigt, indem 50% des zugewendeten Betrages, d.h. max. 825,- € bzw. 1.650,- €, von der Steuerschuld abgezogen werden.
Außerdem sind Zuwendungen an politische Parteien bis zu einer Höhe von 1.650,- € bzw. 3.300,- € nach dem EStG § 10 b Absatz 2 steuerlich abzugsfähig.
Sie können als Sonderausgaben geltend gemacht werden,
soweit für sie nicht eine Steuerermäßigung nach § 34 g gewährt worden ist.